Energieausweis für Wohngebäude
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt die Mindestanforderungen an die energetische Qualität von Neubauten. Der Energieausweis dokumentiert, dass die geforderten Standards eingehalten wurden und muss von Architekten und Planern zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden. Über diesen rechtlichen Aspekt hinaus ist der Energieausweis vor allem ein attraktives Gütesiegel auf dem Immobilienmarkt. Er bietet objektive Information über die Gesamtenergieeffizienz eines Hauses und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern nach einheitlichen Maßstäben zu vergleichen. Ein solcher Vergleich ist vor allem für die Kaufinteressenten oder künftigen Mieter interessant.
Ein Blick in die Statistik: Etwa 80 Prozent der Gebäude in Baden-Württemberg wurden vor 1982 errichtet. Ihr Energiebedarf liegt bei etwa 25 bis 45 Liter Heizöl/m² und Jahr. Dieser Energieverbrauch und die entsprechend hohen CO2-Emissionen können durch eine verbesserte Wärmedämmung oder eine moderne Heizungsanlage erheblich gesenkt werden. Der Energieausweis macht Schwachstellen im Altbau sichtbar und zeigt auf, durch welche Maßnahmen Energie gespart, das Budget entlastet und gleichzeitig der Wohnkomfort erhöht werden kann.
Energieausweise dürfen nur von speziell ausgebildeten Fachleuten ausgestellt werden. Sie sind auch die richtigen Ansprechpartner, wenn es darum geht, die optimale Lösung für eine Gebäudemodernisierung bzw. -sanierung zu finden. Bei der Planung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen kommt es entscheidend auf die qualifizierte Energieberatung an.









