Gebäudeenergieausweis

Wer seine Immobilie heute vermieten, verpachten verkaufen oder verleasen möchte, muss ernsthaften Interessenten auf  Nachfrage einen Energieausweis vorlegen. Dieses von einem Energieberater ausgestellte Dokument gibt Aufschluss über die energetische Qualität des Gebäudes und ist in Deutschland mittlerweile für fast alle Gebäudetypen Pflicht. Für Neubauten und wesentlich geänderte Gebäude ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben, er muss bereits mit dem Bauantrag eingereicht werden. Auch für Nichtwohngebäude ist die Lage klar, hier kann der Besitzer frei zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen.

Wohngebäude: Nur der Bedarfsausweis informiert fundiert

Viele Besitzer von Bestandswohngebäuden hingegen können nur unter bestimmten Bedingungen zwischen dem etwas teureren Bedarfs- sowie dem meist günstig erhältlichen Verbrauchsausweis wählen. Während der Bedarfsausweis die baulich bedingte Energieeffizienz der Immobilie bewertet, basiert der Verbrauchsausweis auf Verbrauchsdaten – und die hängen stark vom individuellen Wohnverhalten ab. Der wenig aussagekräftige Verbrauchsausweis für Wohngebäude kommt daher nur für Hausbesitzer infrage, die ausschließlich der gesetzlichen Auflage entsprechen wollen.

Der Gebäudeenergieausweis als erster Schritt zur Modernisierung

Oftmals ist der Gebäudeenergieausweis aber ein einleitender Schritt in Richtung einer energetischen Modernisierung, gibt er doch bereits erste grobe Empfehlungen dazu ab. Wer konkrete Maßnahmen ergreifen möchte, braucht aber fundiertere Informationen und sollte daher gleich einen Schritt weiter gehen: Neben dem Gebäudeenergieausweis haben viele Energieberater nicht nur freie Beratungen, sondern auch klar umrissene und geförderte Angebote im Programm – beispielsweise den EnergieSparCheck oder die Vor-Ort-Beratung.

Weitere Informationen zum Gebäudeenergieausweis

Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise wird die Energieeffizienz von Gebäuden immer wichtiger. Die Deutsche Energie-Agentur empfiehlt daher Mietern und Käufern von Immobilien, sich einen Bedarfsenergieausweis zeigen zu lassen. Liegt dieser im grünen Bereich, so ist das Gebäude energetisch betrachtet eine gute Wahl.mehr


Die Mitte Mai im EU-Parlament beschlossene Gebäuderichtlinie bringt nicht nur schärfere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden mit sich, sondern wird auch für mehr Qualität bei Energieausweisen sorgen. Deutschland wird bei der Umsetzung in nationales Recht bis voraussichtlich Ende 2012 kräftig nachlegen müssen.mehr


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Gebäudeenergieausweise

Die verschiedenen Energieausweise als PDF-Muster zum Download:

Für Wohngebäude:
Bedarfsausweis Verbrauchsausweis

Für Nichtwohngebäude:
Bedarfsausweis Verbrauchsausweis