Was tun, wenn der Energieausweis verweigert wird?
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Wer sich für eine Immobilie interessiert, hat ein Recht darauf, einen Energieausweis einzusehen. Eigentümer, die dies verweigern, begehen eine Ordnungswidrigkeit - dies geht aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) klar hervor: "Ordnungswidrig im Sinne der EnEV handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes oder einer Wohnung dem potenziellen Nutzer einen Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, spätestens wenn dies der Nutzer verlangt".
Doch was tun, wenn dies geschieht? Da der Vollzug der EnEV Ländersache ist, können die zuständigen Behörden von Bundesland zu Bundesland variieren. In Baden-Württemberg sind die unteren Bauaufsichtsbehörden in der Pflicht, Ordnungswidrigkeiten gegen die EnEV zu verfolgen. Ein vom Wirtschaftsministerium erstelltes Verzeichnis aller Anlaufstellen zeigt, wo Anzeige erstattet werden kann. Sie steht auf der Website der Deutschen Energieagentur (dena) zum Download bereit:
Verzeichnis der unteren Baurechtsbehörden Baden-Württemberg

