Über den Energieausweis

Heizungsbestand und Wirkungsgrade

Will Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen, muss der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudesektor deutlich reduziert werden. Denn hier schlummern enorme Potenziale, vor allem bei bestehenden Gebäuden. Ein Großteil der Bebauung stammt noch aus der Zeit vor der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977, als Energieverbrauch noch kein Thema war. Allerdings liegt die momentane Sanierungsquote mit ein bis zwei Prozent deutlich zu niedrig.
 

Informieren, Fördern und Fordern – so lässt sich die Strategie der öffentlichen Hand in einer griffigen Formel zusammenfassen. In punkto Fordern bildet die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden die Grundlage für deutsche Regelungen. Maßgeblich ist das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), das seinen praktischen Ausdruck in der Energieeinsparverordnung (EnEV) findet. Dort sind auch die grundlegenden Anforderungen zum Gebäudeenergieausweis geregelt.

Wer braucht einen Energieausweis?

Die EnEV sieht vor, dass jeder, der eine beheizte oder gekühlte Immobilie vermieten, verpachten, verleasen oder verkaufen möchte, seinen Interessenten auf Verlangen einen Energieausweis vorlegen muss. Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude und kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche. Wobei ein Energieausweis mit schlechten Energiekennwerten keinen Hausbesitzer zur Modernisierung verpflichtet, er hat rein informativen Charakter.

Achtung: Der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt. Da er die Qualität der Außenhülle (Wände, Fenster, Dach) und der Heizungsanlage bewertet, kann er sich nur auf ein komplettes Gebäude beziehen.

Der Energieausweis – ein Nachweis energetischer Qualität

Interessenten gibt der Ausweis Aufschluss über die Energieeffizienz einer Immobilie. Er dient als Hilfe bei Miet- und Kaufentscheidungen und ist dementsprechend weniger ein Ausweis im eigentlichen Sinne, als vielmehr eine Information über die energetische Qualität oder den Energieverbrauch des Gebäudes. Das vierseitige Dokument besteht aus einem Deckblatt mit Gebäudedaten, jeweils einer Seite mit Energiewerten und allgemeinen Begriffserläuterungen sowie einem Blatt mit Modernisierungsempfehlungen. Bei Nichtwohngebäuden kommt noch ein Aushangblatt hinzu.

Wer stellt Energieausweise aus?

Die Ausstellung eines Energieausweises erfordert Fachwissen. Einen Energieausweis erhält man daher nicht im lokalen Bürgeramt oder Rathaus, sondern von einem entsprechend qualifizierten Energieberater. Er darf nur von Ingenieuren, Architekten, Technikern und Handwerkern ausgestellt werden, die den Anforderungen der EnEV genügen. Dazu gehört neben einem Studium oder einer Grundausbildung im Baubereich auch eine Fortbildung zur energetischen Modernisierung in Theorie und Praxis. Auf den Energieportalen Baden-Württemberg ist gewährleistet, dass alle Anbieter dem gesetzlichen Anforderungsprofil entsprechen.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für den Gebäudeenergieausweis variieren je nach Gebäude- und Ausweistyp stark. Da die Preise nicht festgelegt sind, entscheiden Angebot und Nachfrage. Eine staatliche Förderung für den Energieausweis gibt es nicht. Wer jedoch eine staatlich geförderte Energieberatung wie den EnergieSparCheck oder die Vor-Ort-Beratung durchführen lässt, verringert den Aufwand. Da die Gebäudedaten bereits vorliegen kann der Ausweis meist als günstige Zusatzleistung erworben werden.

Wie lange gilt ein Energieausweis?

Alle Gebäudeenergieausweise, egal ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, egal ob für Wohn- oder Nichtwohngebäude, behalten ihre Gültigkeit zehn Jahre – es sei denn Außenbauteile werden umfassend verändert oder die Nutzfläche eines Gebäudes wird um mehr als die Hälfte erweitert.

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Energieausweis-Typen

Die verschiedenen Energieausweise als PDF-Muster zum Download:

Für Wohngebäude:
Bedarfsausweis Verbrauchsausweis

Für Nichtwohngebäude:
Bedarfsausweis Verbrauchsausweis

Infobroschüre zum Download

Eine kostenlose Informationsbroschüre von EnEV online:

Energieausweis und EnEV