Energieausweis für Wohngebäude

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Als Wohngebäude gelten alle Gebäude, die überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnliche Einrichtungen. Für Wohngebäude gibt es zwei verschiedene Typen an Gebäudeenergieausweisen, die nicht nur unterschiedlich viel kosten, sondern sich auch in ihrer Aussagekraft deutlich unterscheiden. Auf den ersten Blick gleichen sich Verbrauchs- und Bedarfsausweise nahezu: die Formblätter zu den Gebäudedaten, Erläuterungen und Modernisierungsempfehlungen sind die gleichen. Den Unterschied macht die Seite mit den Energiewerten – erfasster Energieverbrauch oder berechneter Energiebedarf.
Während für alle neuen Wohngebäude grundsätzlich ein Bedarfsausweis benötigt wird, haben die Besitzer mancher Bestandsgebäude die Wahl. Dies ist der Fall, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- das Gebäude hat mehr als vier Wohneinheiten
- oder Bauantrag wurde nach dem 1. November 1977 gestellt
- das Gebäude wurde auf das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung saniert
Erfüllt das Wohnhaus keine diese Anforderungen, muss der Hauseigentümer einen Bedarfsausweis ausstellen lassen.
Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude: günstig, aber wenig aussagekräftig
Der meist günstig erhältliche Verbrauchsausweis wird auf Grundlage der Heizkosten- und Warmwasser-Abrechnungen der letzten drei Jahre ausgestellt. Daraus wird ein witterungsbereinigter Energieverbrauchskennwert abgeleitet, der klimatische Unterschiede berücksichtigt. Viel stärker beeinflusst jedoch das Verhalten der Bewohner den Energieverbrauch. Familien mit kleinen Kindern haben nun mal einen höheren Warmwasser- und Heizbedarf als berufstätige Singles. Ebenso kann es sein, dass günstige Verbrauchswerte nicht auf einer hervorragenden Wärmedämmung, sondern auf der häufigen Abwesenheit der Bewohner beruhen.
Wer also wirklich etwas über die energetische Qualität seiner Immobilie wissen möchte, ist mit dem Verbrauchsausweis eher schlecht bedient. Auch Modernisierungsempfehlungen lassen sich auf einer so dünnen und beeinflussbaren Datenbasis nicht wirklich ableiten – vor allem wenn das Haus noch nicht einmal in Augenschein genommen wurde. Der Verbrauchsausweis kommt daher nur für Hausbesitzer in Frage, die lediglich einer gesetzlichen Auflage entsprechen möchten.
Achtung: Wird bei Förderprogrammen ein Energieausweis verlangt, genügt der Verbrauchsausweis in der Regel nicht. Meist ist ein Bedarfsausweis vonnöten! |
Der Bedarfsausweis für Wohngebäude: eine nützliche Investition
Beim Bedarfsausweis hingegen wird der Energiebedarf auf Grundlage normierter Randbedingungen und einer technischen Analyse des Gebäudes, also seiner Heizanlage und Gebäudehülle, berechnet. Er liefert aussagekräftige und vergleichbare Energiewerte, das jeweilige Nutzerverhalten bleibt außen vor. Da die Erstellung eines Bedarfsausweises für Wohngebäude aufwändiger ist, kostet er auch mehr: für Datenerhebung, Besichtigung, Auswertung und Empfehlungen ist mit einem Arbeitsaufwand von ½ bis 1½ Tagen zu rechnen. Unterm Strich ist die Mehrinvestition aber lohnend, denn nur der Bedarfsausweis führt zu validen Ergebnissen und kann als Grundstock für Verbesserungsmaßnahmen dienen.
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