Energieausweis für Nichtwohngebäude

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Als Nichtwohngebäude gelten alle Gebäude, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen. Besitzer von Nichtwohngebäuden im Gebäudebestand haben die Wahl zwischen den unter "Für Wohngebäude" näher erläuterten Verbrauchs- und Bedarfsausweisen. Auch bei Nichtwohngebäuden gilt, dass denkmalgeschützte Gebäude sowie kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche von der Ausweispflicht ausgenommen sind.
Auch für Nichtwohngebäude liefert der Bedarfsausweis das aussagekräftigere Ergebnis. Infolge des in der DIN V 18599 vorgeschriebenen komplexen Berechnungsverfahrens ist eine ausführliche Datenerfassung nach Gebäudezonen und zu spezifischen Gebäude- und Anlagendaten erforderlich. Daher ist ein Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude nur sehr aufwändig zu erstellen. Indem er
- alle Gebäudekomponenten detailliert abbildet,
- Schwachstellen identifiziert sowie
- Modernisierungsempfehlungen erarbeitet und quantifiziert
bildet er die Grundlage für eine weitere Sanierungsplanung. Damit rückt er inhaltlich wie preislich an die Dimension einer Energieberatung heran – weshalb man auch gleich eine solche in Anspruch nehmen kann.
Nichtwohngebäude: Verbrauchsausweis ist meist die einfachere Lösung
Liegen die Verbrauchsdaten für Heizung, Warmwasser und Strom – bei Nichtwohngebäuden wird zusätzlich ein Stromenergieverbrauchswert dargestellt – der letzten drei Jahre vor, stellt der Verbrauchsausweis bei Nichtwohngebäuden die wesentlich einfachere und kostengünstigere Lösung dar. Mit dem Manko, dass die Immobilie in Summe und nicht anhand einzelner Komponenten bewertet wird.
Aushangpflicht nur bei öffentlichen Großgebäuden
Beide Ausweis-Typen enthalten im Vergleich zu den Ausweisen für Wohngebäude immer auch ein zusätzliches Aushangblatt. Verpflichtend ist der Aushang aber nur bei öffentlichen Gebäuden mit über 1000 Quadratmetern Nutzfläche und regem Publikumsverkehr. Der Aushang muss an einer gut sichtbaren Stelle erfolgen.
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Ausweise Nichtwohngebäude
Die verschiedenen Energieausweise für Nichtwohngebäude als PDF-Muster zum Download:


