Energieausweis für Mischgebäude

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Für gemischt genutzte Gebäude, also beispielsweise eine Betriebsstätte mit Wohnung, müssen unter Umständen zwei Energieausweise für die verschiedenen Gebäudeteile erstellt werden. Zunächst ist von der überwiegenden Nutzung auszugehen und dann die Frage nach der weiteren Nutzung zu stellen. Wobei §22 der Energieeinsparverordnung bezüglich der genaueren Regelungen unscharf bleibt und mit Beschreibungen wie „wesentlich“ und „nicht unerheblich“ Raum für Interpretationen lässt:

(1) Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen, sind getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln.

(2) Teile eines Nichtwohngebäudes, die dem Wohnen dienen und einen nicht unerheblichen Teil der Nettogrundfläche umfassen, sind getrennt als Wohngebäude zu behandeln.

Womit die Entscheidung, ob ein oder zwei Energieausweise benötigt werden, vom Laien kaum zu treffen ist. Es sollte daher der Rat eines Energieberaters eingeholt werden.

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Gebäudeenergieausweise

Die verschiedenen Energieausweise als PDF-Muster zum Download:

Für Wohngebäude:
Bedarfsausweis Verbrauchsausweis

Für Nichtwohngebäude:
Bedarfsausweis Verbrauchsausweis